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   OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14 (https://dejure.org/2018,49593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.10.2018 - 2 LB 16/14 (https://dejure.org/2018,49593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 (https://dejure.org/2018,49593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 45 Abs 1 S 1 BeamtVG, § 35 BeamtVG, § 31 Abs 1 S 1 BeamtVG, § 31 Abs 2 S 3 BeamtVG, § 45 Abs 2 BeamtVG
    Beamtenrecht: Anerkennung einer psychischen Erkrankung als (weitere) Folge eines Dienstunfalls mit operationsbedürftigem Körperschaden

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Anerkennung einer psychischen Erkrankungen als weitere Dienstunfallfolge; Verfristung der Meldung der streitgegenständlichen Dienstunfallfolgen; Anspruch auf eine höhere Festsetzung des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Anerkennung einer psychischen Erkrankungen als weitere Dienstunfallfolge; Verfristung der Meldung der streitgegenständlichen Dienstunfallfolgen; Anspruch auf eine höhere Festsetzung des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 37.14

    Zur Fristenregelung des § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Zwar werden Leistungen der Unfallfürsorge wegen eines Körperschadens - und ggf. wegen weiterer damit in ursächlichem Zusammenhang stehenden Körperschäden - grundsätzlich unbefristet gewährt, wenn ein Dienstunfall wegen dieses bereits entstandenen Körperschadens anerkannt worden ist (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 17, juris), jedoch löst eine weitere, erst später bemerkbar gewordene Unfallfolge erneut die Meldepflicht des § 45 Abs. 2 BeamtVG aus und zwar auch dann, wenn der Unfall und/ oder eine andere Unfallfolge bereits gemeldet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Ls. 2 und Rn. 22, juris; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5/01 -, Rn. 18, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, Rn. 80, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2013 - 2 A 10965/12 -, Rn. 32, juris; a.A. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Ls. 2 und Rn. 49, juris; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - II C 37.68 -, Rn. 22, juris).

    Damit werden einerseits Aufklärungsschwierigkeiten vermieden, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten; zum anderen wird der Dienstherr in die Lage versetzt, präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden zu ergreifen (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, Rn. 8 mwN, juris).

    Soweit das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Rn. 49, juris) unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2014 - 2 B 37/14 -, Rn. 8, juris, annimmt, aus Sinn und Zweck der Meldefristen ergebe sich anderes, überzeugt dies nicht.

    Hiervon geht auch das Bundesverwaltungsgericht in dem in Bezug genommenen Beschluss, dem ein unverzüglich gemeldetes Unfallgeschehen zugrunde lag, aus, da es ausdrücklich heißt: "Ist der eingetretene Gesundheitsschaden zunächst nicht erkennbar aber noch innerhalb der Zehnjahresfrist des § 45 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG diagnostiziert, muss diese Unfallfolge nach § 45 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG innerhalb dreier Monate gemeldet werden" (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, Rn. 9, juris).

    Zwar geht der Senat davon aus, dass insoweit eine in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (implizit) geklärte Rechtfrage vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, juris; Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5/01 -, juris), das Thüringer Oberverwaltungsgericht beruft sich jedoch auf die erstgenannte Entscheidung (2 B 37.14) für ein gegenteiliges Ergebnis.

  • OVG Thüringen, 23.08.2016 - 2 KO 653/15

    Gewährung von Unfallruhegehalt; Feststellung dienstunfallbedingter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Zwar werden Leistungen der Unfallfürsorge wegen eines Körperschadens - und ggf. wegen weiterer damit in ursächlichem Zusammenhang stehenden Körperschäden - grundsätzlich unbefristet gewährt, wenn ein Dienstunfall wegen dieses bereits entstandenen Körperschadens anerkannt worden ist (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 17, juris), jedoch löst eine weitere, erst später bemerkbar gewordene Unfallfolge erneut die Meldepflicht des § 45 Abs. 2 BeamtVG aus und zwar auch dann, wenn der Unfall und/ oder eine andere Unfallfolge bereits gemeldet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Ls. 2 und Rn. 22, juris; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5/01 -, Rn. 18, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, Rn. 80, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2013 - 2 A 10965/12 -, Rn. 32, juris; a.A. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Ls. 2 und Rn. 49, juris; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - II C 37.68 -, Rn. 22, juris).

    Der Gegenstand der Meldeobliegenheit nach § 45 Abs. 2 BeamtVG ist nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht eindeutig bestimmt (a.A. Thüringer OVG, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Rn. 49, juris).

    Der systematische Zusammenhang zwischen § 45 Abs. 1 und 2 BeamtVG legt zwar nahe, dass Gegenstand der Meldung iSd § 45 Abs. 2 BeamtVG der Dienstunfall ist (insoweit zutreffend Thüringer OVG, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Rn. 49, juris), hierbei handelt es sich jedoch nur um den primären, nicht aber den alleinigen Meldegegenstand.

    Soweit das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Rn. 49, juris) unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2014 - 2 B 37/14 -, Rn. 8, juris, annimmt, aus Sinn und Zweck der Meldefristen ergebe sich anderes, überzeugt dies nicht.

    Der Senat weicht hinsichtlich der Frage der dienstunfallfürsorgerechtlichen Meldepflichtigkeit von weiteren bzw. neuen Krankheitsfolgen bei gemeldetem Dienstunfallereignis von der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 - ab.

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Zwar werden Leistungen der Unfallfürsorge wegen eines Körperschadens - und ggf. wegen weiterer damit in ursächlichem Zusammenhang stehenden Körperschäden - grundsätzlich unbefristet gewährt, wenn ein Dienstunfall wegen dieses bereits entstandenen Körperschadens anerkannt worden ist (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 17, juris), jedoch löst eine weitere, erst später bemerkbar gewordene Unfallfolge erneut die Meldepflicht des § 45 Abs. 2 BeamtVG aus und zwar auch dann, wenn der Unfall und/ oder eine andere Unfallfolge bereits gemeldet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Ls. 2 und Rn. 22, juris; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5/01 -, Rn. 18, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, Rn. 80, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2013 - 2 A 10965/12 -, Rn. 32, juris; a.A. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Ls. 2 und Rn. 49, juris; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - II C 37.68 -, Rn. 22, juris).

    Sie ergibt sich unmittelbar aus dem Sinn und Zweck der Fristenregelungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 -, Rn. 18, juris).

    Zwar geht der Senat davon aus, dass insoweit eine in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (implizit) geklärte Rechtfrage vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, juris; Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5/01 -, juris), das Thüringer Oberverwaltungsgericht beruft sich jedoch auf die erstgenannte Entscheidung (2 B 37.14) für ein gegenteiliges Ergebnis.

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Dies umfasst auch die Befugnis, das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einzelner Dienstunfallfolgen durch Verwaltungsakt festzustellen (dies voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 7, juris; Senatsurteile vom 2. Juni 2015 - 2 LB 10/13 -, juris, und vom 4. April 2017 - 2 LB 10/16 -, juris; vgl. auch explizit OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2014 - 1 A 1988/11 -, Rn. 47, juris).

    Zwar werden Leistungen der Unfallfürsorge wegen eines Körperschadens - und ggf. wegen weiterer damit in ursächlichem Zusammenhang stehenden Körperschäden - grundsätzlich unbefristet gewährt, wenn ein Dienstunfall wegen dieses bereits entstandenen Körperschadens anerkannt worden ist (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 17, juris), jedoch löst eine weitere, erst später bemerkbar gewordene Unfallfolge erneut die Meldepflicht des § 45 Abs. 2 BeamtVG aus und zwar auch dann, wenn der Unfall und/ oder eine andere Unfallfolge bereits gemeldet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Ls. 2 und Rn. 22, juris; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5/01 -, Rn. 18, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, Rn. 80, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2013 - 2 A 10965/12 -, Rn. 32, juris; a.A. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Ls. 2 und Rn. 49, juris; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - II C 37.68 -, Rn. 22, juris).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - lag in abgesetzter Form noch nicht vor, als über die Zulassung entschieden wurde.

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Ursächlich sind daher nur solche Bedingungen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 81.08 -, Rn. 9, juris).

    Nicht als Ursachen in diesem Sinne gelten sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 81.08 -, Rn. 10, juris).

    Dies ist in Fällen anzunehmen, in denen die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden des Beamten so leicht aktualisierbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 81.08 -, Rn. 10, juris).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Bei der Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Dienstunfallfolge ist zudem zu beachten, dass sie regelmäßig nicht auf einem Dienstunfall als einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinne des § 31 BeamtVG beruhen, wenn nur verhältnismäßig geringe Unfallfolgen erlitten worden sind (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2012 - 2 B 97.11 -, Rn. 14 mwN, juris).

    Sowohl von der Dienstunfallmeldung als auch von dem Feststellungsbescheid werden sie nicht umfasst, da das Dienstunfallereignis als auch der festgestellte Körperschaden schon im Ansatz nicht die Entwicklung einer psychischen Folgeproblematik nahelegen, da nur verhältnismäßig geringe somatische Unfallfolgen erlitten wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2012 - 2 B 97.11 -, Rn. 14, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 10/13

    Beachtung der Meldepflicht bei einem Dienstunfall

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Dies umfasst auch die Befugnis, das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einzelner Dienstunfallfolgen durch Verwaltungsakt festzustellen (dies voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 7, juris; Senatsurteile vom 2. Juni 2015 - 2 LB 10/13 -, juris, und vom 4. April 2017 - 2 LB 10/16 -, juris; vgl. auch explizit OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2014 - 1 A 1988/11 -, Rn. 47, juris).

    An seiner im Urteil vom 2. Juni 2015 - 2 LB 10/13 -, Rn. 59, juris, geäußerten gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Eine Anerkennung des vom Kläger geltend gemachten Aspekts "psychische Belastung" kommt - ungeachtet der Frage, ob damit überhaupt ein hinreichend konkretes, feststellungsfähiges Krankheitsbild umschrieben ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 22, juris) - nicht in Betracht.

    Insoweit fehlt es bereits mangels anerkannter ICD-Klassifikation an einem anerkannten und damit unfallfürsorgerechtlich feststellungsfähigen Krankheitsbild (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 31. August 2017 - 2 A 6.15 -, Rn. 65, juris; BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 22, juris).

  • BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11

    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Wegen der Weite dieser Theorie muss auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 11, juris).

    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 1 A 469/15

    Meldepflicht von einzelnen Unfallfolgen eines anerkannten Dienstunfalls innerhalb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14
    Zwar werden Leistungen der Unfallfürsorge wegen eines Körperschadens - und ggf. wegen weiterer damit in ursächlichem Zusammenhang stehenden Körperschäden - grundsätzlich unbefristet gewährt, wenn ein Dienstunfall wegen dieses bereits entstandenen Körperschadens anerkannt worden ist (BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Rn. 17, juris), jedoch löst eine weitere, erst später bemerkbar gewordene Unfallfolge erneut die Meldepflicht des § 45 Abs. 2 BeamtVG aus und zwar auch dann, wenn der Unfall und/ oder eine andere Unfallfolge bereits gemeldet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Ls. 2 und Rn. 22, juris; Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 C 5/01 -, Rn. 18, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, Rn. 80, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2013 - 2 A 10965/12 -, Rn. 32, juris; a.A. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 -, Ls. 2 und Rn. 49, juris; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - II C 37.68 -, Rn. 22, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 A 10965/12

    Dienstunfall; Frist für die Meldung weiterer Unfallfolgen

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - L 8 U 50/05

    gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Einschätzung - Handverletzung - Kriterium -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2014 - 1 A 450/13

    Versäumung der Meldefrist i. R. der Anerkennung einer Berufskrankheit und

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.68

    Antrag auf Dienstunfallfürsorge - Antrag auf Unfallausgleich - Meldepflicht einer

  • VGH Hessen, 07.03.1995 - 1 UE 1098/92

    Die Meldefrist des BeamtVG § 45 Abs 1 S 1 stellt eine materielle Ausschlußfrist

  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 B 14.2652

    Mittelbare Dienstunfallmeldung durch Beschreibung eines Unfallgeschehens

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16

    Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes

  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - 1 A 1988/11

    Anerkennung von Beweglichkeitseinschränkungen im Schultergelenk als Folgen eines

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 3 ZB 08.776

    Anerkennung als Dienstunfall; Zeckenbiss; Versäumung der Meldefrist

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 14 B 15.1196

    Dienstunfall mit dem Dienstfahrrad - Innenmeniskusläsion am Knie als weitere

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1998 - 12 A 5114/96

    Zurückverweisung der Sache an das VG; Ablehnungsantrag; Sachverständiger;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

    Es ist geklärt, dass die dienstunfallrechtliche Behandlung eines Ereignisses sich nach demjenigen Recht beurteilt, das in dem Zeitpunkt galt, in dem sich der Unfall ereignete, sofern sich eine neue Regelung nicht ausdrücklich - in der Regel den Beamten begünstigende - Rückwirkung beimisst (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17. November 2016 - 2 C 17.16 -, juris Rn. 12 m. w. N., vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 21 und vom 2. Dezember 2021 - 2 C 36.20 -, juris Rn. 18; Senatsurteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, juris Rn. 34).

    SHBeamtVG enthalten keine hier relevanten Vorschriften zum Dienstunfallrecht (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, juris Rn. 35).

    Diesen Schilderungen ist nicht die erforderliche Zwecksetzung zu entnehmen, dass der Beamte seiner Obliegenheit nachkommen wollte, einen Dienstunfall anzuzeigen, aus dem Unfallfürsorgeansprüche entstehen können (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, juris Rn. 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 1 A 612/14

    Gewährung von Unfallruhegehalt bei Dienstunfähigkeit eines Beamten infolge des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris, Rn. 24; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, juris, Rn. 62; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2014 - 1 A 450/13 -, juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, juris, Rn. 22; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, juris, Rn. 56; OVG NRW, Urteil vom 30. November 2017 - 1 A 469/15 -, juris, Rn. 85 ff. m. w. N.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 2 LB 8/20

    Doppelte Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendung im Rahmen der

    Bei den in § 63c Abs. 2 und 3 SVG getroffenen Regelungen zu während einer besonderen Auslandsverwendung erlittenen gesundheitlichen Schädigung, ist - wie auch bereits für den Versorgungsfall aufgrund Eintritts in den Ruhestand dargestellt - das jeweils zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls - hier des Eintritts des schädigenden Ereignisses - geltende Recht anwendbar (stRspr. zur Unfallfürsorge bei Beamten: vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Juris Rn. 9, vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 -, Juris Rn. 8 sowie vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, Juris Rn. 6; Senatsurteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, Juris Rn. 34).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 2 LB 11/20

    Berücksichtigung von ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten eines Soldaten

    Bei den in § 63c Abs. 2 und 3 SVG getroffenen Regelungen zu während einer besonderen Auslandsverwendung erlittenen gesundheitlichen Schädigung, ist - wie auch bereits für den Versorgungsfall aufgrund Eintritts in den Ruhestand dargestellt - das jeweils zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls - hier des Eintritts des schädigenden Ereignisses - geltende Recht anwendbar (stRspr. zur Unfallfürsorge bei Beamten: vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 -, Juris Rn. 9, vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 -, Juris Rn. 8 sowie vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, Juris Rn. 6; Senatsurteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, Juris Rn. 34).
  • VG Schleswig, 18.11.2019 - 12 B 28/19

    Beihilfen - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dies betrifft - wie gerade dieser Fall zeigt - insbesondere die Vermeidung von Aufklärungsschwierigkeiten bezüglich der Frage, ob der erst später zutage getretene Gesundheitsschaden eine Folge des Dienstunfalls ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 2 LB 16/14 -, Rn. 54, juris, m.w.N.).
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